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Wer darf eine einfache Buchhaltung führen?

Kleinere Unternehmen in der Schweiz sind seit Inkrafttreten des neuen Rechnungslegungsgesetz nicht mehr zur doppelten Buchführung verpflichtet. Die Rechtsform und der Jahresumsatz sind nun entscheidend bei der Frage, ob du eine einfache Buchhaltung führen darfst.

Wer darf eine einfache Buchhaltung führen?

Die einfache Buchhaltung kurz und knapp

Die einfache Buchhaltung ist in der Schweiz auch als Milchbüechli-Rechnung bekannt. Bei der einfachen Buchhaltung wird jede Einnahme oder Ausgabe nur einmal erfasst. Zu jedem Eintrag gehört ein Beleg, eine Belegnummer, ein Datum, der Betrag der Einnahme bzw. Ausgabe in Franken sowie Informationen zu Leistungsempfänger oder -erbringer und Zahlungsgrund.

Rechtsform

Wenn deine Firma eine AG oder eine GmbH ist, brauchst du im Prinzip hier nicht mehr weiter zu lesen: beide Rechtsformen sind unabhängig vom Jahresumsatz immer zur doppelten Buchhaltung verpflichtet.

Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften (Kollektiv- und Kommanditgesellschaften) ist der jährliche Umsatz massgebend, ob eine einfache Buchhaltung in Frage kommt oder nicht.

Jahresumsatz

Der einfachste Fall tritt ein, wenn dein Einzelunternehmen weniger als 100 000 Fr. Umsatz pro Jahr macht. Dann musst du bloss eine einfache Buchhaltung (auch bekannt als Milchbüechli oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) führen und auch keine MWST-Abrechnung machen.

Bei einem jährlichen Umsatz zwischen 100 000 und 500 000 Fr. ändert sich nichts an deiner Buchführungspflicht. Das heisst, du kannst nach wie vor eine einfache Buchhaltung führen, bist aber neu MWST-pflichtig: ab 100 000 Fr. Umsatz pro Jahr musst du die Mehrwertsteuer abrechnen. MWST-pflichtige Unternehmen, die nach der Saldosteuersatz-Methode abrechnen, können ohne grössere Zusatzaufwände weiterhin mit der einfachen Buchhaltung arbeiten.

Sobald du mit deiner Einzelfirma oder Personengesellschaft einen Jahresumsatz von über 500 000 Fr. erzielst (herzliche Gratulation!), musst du zwingend eine doppelte Buchhaltung führen. Vermutlich wäre dies dann auch ein guter Zeitpunkt, die Buchhaltung in die Hände einer Treuhhandfirma zu geben.

Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung

Egal ob doppelte oder einfache Buchhaltung: bei der Buchführung gilt es einige wichtige Grundsätze zu befolgen (Art. 957a Abs.2 OR):

  • die vollständige, wahrheitsgetreue und systematische Erfassung der Geschäftsvorfälle und Sachverhalte

  • der Belegnachweis für die einzelnen Buchungsvorgänge

  • die Klarheit

  • die Zweckmässigkeit mit Blick auf die Art und Grösse des Unternehmens

  • die Nachprüfbarkeit

Fazit

Die gute Nachricht ist, dass die Frage, ob du eine einfache oder doppelte Buchhaltung führen musst, relativ einfach zu beantworten ist:

  • ist deine Rechtsform eine Einzelfirma oder ein andere Personengesellschaft?

  • beträgt dein Umsatz pro Jahr weniger als 500 000 Franken?

Falls du beide Fragen mit Ja beantworten kannst, reicht eine einfache Buchhaltung oder "Milchbüechli-Rechnung". Die beste und sicherste Buchhaltungslösung der Schweiz heisst Primanota, und du kannst sie 30 Tage kostenlos testen.