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Buchführungspflicht für Einzelfirmen und Selbständige in der Schweiz

Wenn du dich selbständig machst, wirst du dich eher früher als später mit dem Thema Buchführung auseinandersetzen müssen. Ob du eine einfache oder doppelte Buchhaltung führen musst, hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab.

Buchführungspflicht für Einzelfirmen und Selbständige in der Schweiz

Was das Obligationenrecht sagt

Folgende Gesellschaften sind in der Schweiz zur Buchhaltung und Rechnungslegung gemäss den im Obligationenrecht (Art. 957ff.) definierten Regeln verpflichtet:

  • Einzelunternehmen und Personengesellschaften (Kollektiv- und Kommanditgesellschaften), die einen Umsatzerlös von mindestens 500 000 Fr. im letzten Geschäftsjahr erzielt haben

  • Juristische Personen (AG, GmbH, Kommanditaktiengesellschaften, Genossenschaften, Vereine und Stiftungen)

Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit weniger als 500 000 Fr. Umsatzerlös im letzten Geschäftsjahr müssen mindestens eine einfache Buchhaltung führen, welche die Einnahmen und Ausgaben sowie die Vermögenslage beinhaltet.

Aktiengesellschaften und GmbHs sowie alle Unternehmen mit mehr als 500 000 Fr. Umsatz pro Jahr müssen immer eine doppelte Buchhaltung führen.

Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung

Egal ob doppelte oder einfache Buchhaltung: bei der Buchführung gilt es einige wichtige Grundsätze zu befolgen (Art. 957a Abs.2 OR):

  • die vollständige, wahrheitsgetreue und systematische Erfassung der Geschäftsvorfälle und Sachverhalte

  • der Belegnachweis für die einzelnen Buchungsvorgänge

  • die Klarheit

  • die Zweckmässigkeit mit Blick auf die Art und Grösse des Unternehmens

  • die Nachprüfbarkeit

Aufbewahrungspflicht

Das Schweizer Obligationenrecht schreibt vor, dass Buchungsbelege und die mit der Buchführung des Unternehmens verbundenen Berichte während mindestens zehn Jahren aufzubewahren sind (Art. 958f OR). Die Geschäftsbücher und die Buchungsbelege können auf Papier, elektronisch oder in vergleichbarer Weise aufbewahrt werden (Art. 958f Abs. 3 OR).

Was heisst das nun für dich?

Buchführungspflichtig bist du mit deinem Unternehmen in der Schweiz also in jedem Fall. Die gute Nachricht ist, dass die Frage, ob du eine einfache oder doppelte Buchhaltung führen musst, relativ einfach zu beantworten ist:

  • ist deine Rechtsform eine Einzelfirma oder ein andere Personengesellschaft?

  • beträgt dein Umsatz pro Jahr weniger als 500 000 Fr.?

Falls du beide Fragen mit Ja beantworten kannst, reicht eine einfache Buchhaltung oder "Milchbüechli-Rechnung". Die beste und sicherste Buchhaltungslösung der Schweiz heisst Primanota, und du kannst sie 30 Tage kostenlos testen.